Vergaberecht

Vergaberecht

Die von Abteilungen mit allgemeinem Haushalt, Verwaltungen mit angegliederten Budgets, Sonderverwaltungen und Gemeinden abgeschlossenen Verträge unterliegen dem öffentlichen Vergaberecht. Diese Vorschriften und Verfahren sind seit 1983 in Kraft und unterliegen den Prinzipien des Verwaltungsrechts, einschließlich administrativer und strafrechtlicher Sanktionen.

Ein effektives Überwachungsverfahren ist erforderlich während der Vorbereitung der Ausschreibung, während des Ausschreibungsverfahrens sowie bei der Vertragsunterzeichnung und -durchführung.

Şengün & Partners bietet umfassende Dienstleistungen für das gesamte Ausschreibungsverfahren auf Grundlage des staatlichen Vergaberechts, des öffentlichen Vergaberechts und der Vorschriften zum Anlegerschutzfonds. Mit seiner umfangreichen Erfahrung unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten effektiv vor und während der Ausschreibungsverfahren, bei der Unterzeichnung und Umsetzung des Vertrags sowie bei der Lösung möglicher Streitigkeiten.