Das Verwaltungsrecht basiert auf dem Privileg der öffentlichen Gewalt, was bedeutet, dass die Verwaltung über verschiedene Vorrechte und Befugnisse verfügt. In diesem Zusammenhang bietet Şengün & Partners seinen Mandanten rechtliche Unterstützung bei der Einlegung von Verwaltungsbeschwerden, der Ausschöpfung aller möglichen verwaltungsrechtlichen Mittel und der Verhandlung von Verwaltungsprozessen. Unsere Kanzlei berät Mandanten aus verschiedenen Branchen im Umgang mit Verwaltungsbehörden, insbesondere mit Kommunen, und ergreift die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen gegen Verwaltungsakte, die sich auf unsere Mandanten auswirken könnten, sowie gegen verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die gegen sie ergriffen wurden.
Unsere Kanzlei handelt im Rahmen der Verfassung, insbesondere in Bezug auf die Errichtung, Organisation und den Betrieb der Verwaltung sowie die Vorschriften, die deren Funktionieren ermöglichen. Wir vertreten unsere Mandanten aktiv vor Verwaltungsgerichten und bieten Lösungen vor, während und nach Rechtsstreitigkeiten an, die sich aus der Aufhebung von Verfahren und Verwaltungsmaßnahmen durch Verwaltungsbehörden ergeben, einschließlich Anfechtungsklagen und vollständiger Schadensersatzforderungen.
Darüber hinaus verfolgt und finalisiert unsere Kanzlei alle rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen der Verwaltung.