Şengün & Partners bietet rechtliche Unterstützung im Bereich des Immobilienrechts und deckt dabei alle routinemäßigen und außergewöhnlichen Transaktionen ab, einschließlich Kauf- und Verkaufsverträge für Immobilien sowie die Begründung und Aufhebung dinglicher Rechte wie Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Hypotheken und Anmerkungen zu Mietverträgen. In diesem Zusammenhang bereitet unsere Kanzlei die rechtlichen Grundlagen für sämtliche Immobilientransaktionen ihrer Mandanten vor, indem sie Registeranfragen bei den Grundbuchämtern, Katasterämtern und Gemeinden durchführt und entsprechend notwendige Hinweise für die geschäftlichen oder persönlichen Entscheidungen ihrer Mandanten gibt.
Unsere Kanzlei bietet zudem Dienstleistungen im Bereich der rechtlichen Prüfung von industriellen, kommerziellen und infrastrukturellen Investitionen, Risikobewertung und Investorenberatung, die Überwachung von Ausschreibungen, Kauf- und/oder Enteignungsverfahren sowie die Vorbereitung und Umsetzung aller Arten von Verträgen. Darüber hinaus übernimmt sie die Erstellung und Kündigung von Mietverträgen, die Verwaltung von Verträgen während ihrer Laufzeit, die Verfolgung administrativer Verfahren und, falls erforderlich, die Einleitung rechtlicher Schritte zur Annullierung von Verträgen sowie die Lösung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Immobilienrechts.