Im türkischen Justizsystem wird das Strafrecht als eigenständiges Fachgebiet angesehen, weshalb es umfangreiche Fachkenntnisse erfordert. Das Strafrecht sollte nicht nur im Rahmen des türkischen Strafrechts betrachtet werden, da viele Artikel des Bankengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes und sogar des türkischen Handelsgesetzbuchs strafrechtliche Sanktionen enthalten.
Im Strafrecht können strafrechtliche Sanktionen als Folge von Handlungen verhängt werden, die von Einzelpersonen begangen wurden und nach dem Gesetz als Straftaten gelten. Unternehmen und Unternehmensleiter, die ihre Geschäftstätigkeiten an die zunehmende Handelsvielfalt, das Wachstum von Geschäftsnetzwerken und neue technologische Möglichkeiten anpassen, können sowohl Täter als auch Opfer im Strafrecht sein. Geschäftliche Aktivitäten müssen vorrangig anhand der festgelegten Risikokriterien bewertet und in diesem Rahmen geprüft werden.
Anstatt sich auf strafrechtliche Fälle von Einzelpersonen zu konzentrieren, bietet Şengün & Partners Beratungsdienstleistungen zur Identifizierung der Risikofaktoren an, denen Unternehmen und Geschäftsführer im Strafrecht ausgesetzt sein können, während gleichzeitig rechtlicher Schutz gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang prüft die Kanzlei Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf strafrechtliche Vorschriften, bietet rechtlichen Schutz für Geschäftsführer gegen mögliche strafrechtliche Ermittlungen und minimiert so erhebliche Risiken im Strafrecht. Şengün & Partners bietet zahlreiche Unternehmen, insbesondere Finanzunternehmen, Beratungs- und Absicherungsdienstleistungen an und hat seine Mandanten in vielen bedeutenden Gerichtsverfahren erfolgreich vertreten.